Herbert Huber
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Na ja, manchmal stimmt es!


Mehrarbeit im Unterricht - MAU oder variabler Regelstundenmaßausgleich?

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?"

Die beruflichen Schulen verfügen – im Gegensatz zu den anderen Schulbereichen – über keine Lehrerreserve, auf die in Bedarfsfällen zurückgegriffen werden könnte. Zugleich haben allein an beruflichen Schulen die Kolleginnen und Kollegen im Wege des variablen Regelstundenmaßausgleichs Unterrichtsstunden in nicht unerheblichem Umfang vorgearbeitet. Immer häufiger wird deshalb die Frage gestellt, unter welchen Umständen eine Lehrkraft zur Mehrarbeit herangezogen werden darf.

Ich habe für Sie eine Dokumentation zusammen gestellt, die die Rechtsgrundlagen der Mehrarbeit in der Schule und des variablen Regelstundenmaßausgleichs darstellt und kommentiert. Mit dieser Schrift will ich örtlichen Personalräten, Beauftragten für Chancengleichheit, Schulleitungen, aber auch allen interessierten Kolleginnen und Kollegen eine Handreichung zur Verfügung stellen, die bei der Beantwortung von Rechtsfragen rund um den Mehrarbeitsunterricht und den Regelstundenmaßausgleich ausgesprochen hilfreich ist.

Die neueste Rechtsprechung für Teilzeitbeschäftigte, die in den Jahren 2005 bis 2008 MAU gemacht haben, ist berücksichtigt. Eine genaue Fallunterscheidung und eine Handlungsanweisung finden Sie in dem betreffenden Kapitel.

Sie können die Sonderschrift im PDF-Format herunterladen! Ist wirklich alles MAU?


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Stand: 02.11.2009